Herne. [sn] Toll, für die Stadtkasse, dass in Hinblick auf den Bürgerentscheid zum Hallenbad Eickel nun ein Kompromiss gefunden sein soll.
„Leider lässt weder die GO in § 26, noch die BürgerentscheidDVO es zu ein einmal zum Laufen gebrachtes Verfahren zu stoppen“, so ein Anwalt für Verwaltungsrecht zu den SN SONNTAGSNACHRICHTEN.
Zu dem heute bekannt gegebenen Kompromiss zwischen der Ratskooperation aus SPD und CDU und der Bürgerinitiative für das Hallenbad Eickel nimmt Oberbürgermeister Dr. Frank Dudda wie folgt Stellung:
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„Ich begrüße den zwischen der Ratskooperation aus SPD und CDU und der Bürgerinitiative für das Hallenbad gefundenen Kompromiss. Ich habe daher Stadtdirektor Dr. Hans Werner Klee gebeten, den Versand der Abstimmungsunterlagen zum Bürgerentscheid zu stoppen. Über das weitere Vorgehen werde ich den Ältestenrat am Freitag, 27.01.2023, informieren. Endlich ist der Weg frei für einen weiteren strukturierten Prozess mit dem Ziel, neue Schwimmmöglichkeiten in Wanne-Eickel zu schaffen. Der Stadt Herne sind durch diese Einigung erhebliche Kosten erspart geblieben. Die komplette Durchführung des Bürgerentscheids hätte rund eine halbe Mio. EUR gekostet. Sie hätte aber nicht zu neuen Schwimmflächen geführt.“
Fraglich ist unter welcher Rechtsgrundlage dies funktionieren soll?
Aber wo kein Kläger – da kein Richter.
Der nun gefundene Kompromiss ist für zahlreiche Bürger und Mitglieder der Bürgerinitiative nicht nachvollziehbar, wie die Redaktion erfahren hat. Der Unmut sein groß.
Hier die getroffene Vereinbarung zwischen der Bürgerinitiative und den Ratsfraktionen SPD und CDU.
Warum dies nicht im Vorfeld möglich war, erschließt sich auch nicht sofort jedem. Messen wir die Politik an ihren Taten und dem Ergebnis.