ZUE Herne: Planungs- und bauordnungsrechtlich gar nicht genehmigungsfähig?
Arnsberg/Essen/Herne/Herten. Wer in Herne gerade den Eindruck hat, eine Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) an der Südstraße 48 „müsse“ planungsrechtlich irgendwie durchgewunken werden, sollte einmal tief durchatmen und dann ins Gesetz schauen: Eine ZUE ist im bauplanungsrechtlichen Kern regelmäßig keine gewerbliche Nutzung, sondern eine Anlage für soziale Zwecke. In einem Gewerbegebiet nach § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist das nicht die Regel, sondern...
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